Die Aufsichtsrats-D&O-Versicherung als Schutzschirm gegen Compliance Risiken
Pflichtvergessene Organwalter haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Treiber der Organhaftung ist immer noch die ARAG Doktrin des Bundesgerichtshofs (BGH, 21.04.1997 – II ZR 175/95 – ARAG/ Garmenbeck). Auf die...