10-11-22
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat im Zusammenhang mit dem Urteil, in dem der Europäische Gerichtshof im September die deutschen Regeln einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beanstandete, einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung eingebracht. Buschmann will damit das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einführen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser reicht das nicht. Sie möchte die Vorratsdatenspeicherung nutzen – soweit das im Rahmen des EuGH-Urteils noch möglich ist.