25-11-2022
Das EU-Parlament will die Marktmacht der großen Internetkonzerne eindämmen und den digitalen Raum für User sicherer machen. Diesem Ziel dienen der vom EU-Parlament beschlossene „Digital Services Act“ und der „Digital Markets Act“, die EU-weit den Schutz der Rechte der Verbraucher stärken sollen. Der „Digital Markets Act“ ist am 1.11.2022 in Kraft getreten, kommt aber erst ab 2.5.2023 zur Anwendung. Der „Digital Services Act“ ist zum 16.11.2022 in Kraft getreten, zur Anwendung kommen dessen Regelungen vollumfänglich erst ab 17.2.2024.
Der Digital Services Act enthält unter anderem Vorschriften zur Eindämmung von illegalen Inhalten im Internet wie der Eindämmung von „Hate Speech“, „Fake news“, von über Profiling generierter gezielter Werbung und von Gewalt im Netz. Die Vorschriften dienen damit dem Schutz der Grundrechte der User. Die Vorschriften des DMA bezwecken vor allem die Eindämmung der Marktmacht von Internetkonzernen und sollen mehr Wahlfreiheit für Verbraucher bei der Auswahl von Onlineangeboten schaffen.
Den gesamten Artikel finden Sie hier.