02-12-2022
Eine freie Einsehbarkeit des Transparenzregisters für die Öffentlichkeit verstößt gegen Grundrechte der Europäischen Union. Das hat der EuGH mit Urteil vom 22.11.2022 – nach den ablehnenden Schlussanträgen des Generalanwalts überraschend – entschieden, teilt Rödl & Partner mit.
Verstoßen werde speziell gegen Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) der Charta der Grundrechte der EU.
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