06-09-2019
Die Bundesjustizministerin hat kürzlich den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ bzw. eines „Verbandssanktionengesetzes“ vorgestellt, der bereits als größte Reform des Wirtschaftsstrafrechts seit Jahrzehnten bezeichnet wird. Der Gesetzesentwurf begründet zusätzliche Haftungsrisiken für Unternehmen, droht mit höheren Strafen, der Auflösung des Unternehmens und der Veröffentlichung von Verurteilungen („naming and shaming“). Gleichzeitig sollen unternehmensinterne Ermittlungen erstmals geregelt und – neben Compliance-Maßnahmen – strafmildernd berücksichtigt werden. Dabei stellt der Entwurf die Unternehmen allerdings vor ein Dilemma.
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