Zur Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems
Bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, muss das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen, die es den Mitarbeitern anonym und vertraulich ermöglichen, potenziell...