13-10-2022
Die Aufsichtsrats-D&O-Versicherung als Schutzschirm gegen Compliance Risiken
Pflichtvergessene Organwalter haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Treiber der Organhaftung ist immer noch die ARAG Doktrin des Bundesgerichtshofs (BGH, 21.04.1997 – II ZR 175/95 – ARAG/ Garmenbeck). Auf dieser Linie hat das OLG Hamm im Arcandor Fall mit Urteil vom 6. April 2022 entschieden, dass Aufsichtsratsmitglieder haften, wenn sie realisierbare Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder verjähren lassen.
Hier können Sie den gesamten Artikel unseres ECL Burkhard Fassbach lesen.