07-04-2020
Am 20. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt CI 91/10 Leitlinien für die Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bzgl. Covid-19. Diese Leitlinien wurden zu der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2020/426 herausgegeben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 vom 15. März 2020 wird durch die neue DVO ersetzt.
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