Ein Großteil der deutschen Wirtschaftsleistung wird durch Exporte generiert. Beim Ausführen von Gütern und bei grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleitungen sind die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, das gemeinhin auch als Exportkontrolle bezeichnet wird, zu beachten. Dieses Rechtsgebiet ist in mehreren Rechtsquellen geregelt, wozu u.a. das nationale Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung, das Kriegswaffenkontrollgesetz aber auch gemeinschaftliches Sekundärrecht wie die EG-Dual-Use-VO zählen. Unternehmen haben sich bei ihren Ausfuhrtätigkeiten der Frage anzunehmen, ob die von ihnen exportierten Güter und Dienstleistungen Ausfuhrverboten oder Genehmigungspflichten unterliegen. Dabei lautet die zu stellende Leitfrage: Wer exportiert was an wen wohin und zu welchem Zweck.