Das gelungene 3. DICO FORUM Compliance endete am 01. Juni 2016 mit einem besonderen Highlight: Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter, 1. Strafsenat am BGH nahm Stellung zu den „Anforderungen an Compliance-Systeme“. VRiBGH Dr. Raum ist in der Compliance-Community besonders bekannt geworden durch das „BSR-Urteil“ vom 17. Juli 2009 – BGH 5 StR 394/08 (BSR). In dieser Entscheidung beschäftigte sich der Senat mit der Garantenstellung des Compliance Officer. In seiner Keynote-Speech gab der VRiBGH Dr. Raum u.a. Einblicke in den Dissens zwischen den Zivil- und Strafsenaten des BGH zur Frage der Geschäftsherrenhaftung, empfahl die Lektüre der Entscheidung zum „Tellergeld“ (BGH 5 StR 363/12) und mahnte vor der „Delegation ins Leere“. Eine angeregte Diskussion mit dem Plenum rundete den spannenden Vortrag ab.
Die gesamte Keynote-Speech können Sie hier verfolgen.
Das Video der Podiumsdiskussion “Compliance in der Klemme?” auf dem DICO FORUM Compliance 2016 finden Sie hier.