17-03-2022
„Ist das LkSG verfassungswidrig?“ Dr. Malte Passarge, Chefredakteur des Compliance-Beraters, sieht zahlreiche Widersprüche bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichengesetz (LkSG).
Derzeit bereiten der Wirtschaft die Probleme in der Lieferkette massive Schwierigkeiten. Demnächst kommen die ersten Anwendungsfragen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichengesetz (LkSG) hinzu. Das LkSG begründet umfangreichste unternehmerische Pflichten zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten und lässt dabei einen grundlegenden Aspekt jeder freien Wirtschaftsordnung außer Acht: Die Entscheidungshoheit darüber, wie rechtliche Vorgaben im Unternehmen umzusetzen sind. Dies ist seit langem in der Business Judgement Rule geregelt. Auch die Entwicklung von Compliance in den letzten Jahrzehnten hat sich aus den Anforderungen der Praxis und deren Würdigung durch Justiz und Wissenschaft entwickelt. Diese Evolution aus Praxis und Wissenschaft führt zu einer kontinuierlichen und gesunden Entwicklung der Rechtsanwendung. Mit dem LkSG werden Unternehmen nicht nur zur Zielerreichung des LkSG verpflichtet, sondern es wird ihnen ein in der Gesetzgebung einmaliger Katalog an Vorgaben auferlegt, wie genau dies zu erfolgen hat. Dies wird in der Praxis scheitern, wie es immer der Fall ist, wenn Politiker meinen, die besseren Unternehmer zu sein. Umso mehr überrascht es, dass sich die Compliance-Literatur bisher weitgehend auf eine zusammenfassende Darstellung des LkSG beschränkt und auf eine kritische Auseinandersetzung verzichtet hat.