16-04-2019
Wir freuen uns, Ihnen passend vor den Feiertagen noch etwas Lektüre auf den Weg zu geben: “Whistleblowing im Compliance Life-Cycle”. Unser Ethics & Compliance Leader Dr. jur. Burkhard Fassbach informiert über den Status Quo von Whistleblowern – vor allem nach dem 12. März diesen Jahres: “Nach der EU-Initiative werden alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, effiziente und wirksame Meldekanäle einzurichten. Die Plausibilisierung der Hinweise – vorzugsweise durch Ombudsmänner – und – bei Verdacht auf Complianceverstöße – die Einleitung einer Internal Investigation zur Sachverhaltsaufklärung rückt so auf die Agenda des Managements.”
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Dr. jur. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als frei praktizierender Anwalt und Mitglied im Hendricks D&O-Anwaltsnetzwerk verfügt er über eine langjährige Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Corporate Governance, Corporate Compliance, Organhaftung und D&O-Versicherung. Seit März 2017 ist er Ethics & Compliance Leader auf dem Compliance Channel.