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Wettbewerbsrecht: Bundesregierung plant die Stärkung des Bundekartellamts

Wettbewerbsrecht: Bundesregierung plant die Stärkung des Bundekartellamts

16-05-2023

Infolge der Erfahrungen in der Energiekrise hat das Bundeskabinett eine Reform des Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht, mit dem die Befugnisse des Kartellamts gestärkt werden sollen. Störungen des Wettbewerbs durch Preisabsprachen sollen dadurch effektiver abgestellt werden können.

Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere eine Senkung der Hürden für das Einschreiten des Bundeskartellamts (BKartA) gegen wettbewerbsschädigendes Verhalten vor. Künftig soll das BKartA nicht mehr nachweisen müssen, dass ein konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten eines Unternehmens vorliegt, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Dies bedeutet eine deutliche Beweiserleichterung für das BKartA, da es bereits dann in den Markt eingreifen kann, wenn es eine „erhebliche und fortlaufende Störung des Wettbewerbs“ feststellt. In diesem Fall kann das Kartellamt dann entsprechende Maßnahmen anordnen, zu deren Ultima Ratio auch die Entflechtung, also der Zwangsverkauf von Teilen eines Unternehmens, gehört.

Darüber hinaus soll es für das Kartellamt künftig leichter werden, bei Kartellverstößen wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen „damit die Vorteile nicht bei den Unternehmen bleiben, welche die Verstöße begangen haben“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. So sollen Störungen des Wettbewerbs abgestellt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren können. Die Abschöpfung von wettbewerbswidrig erzielten Gewinnen war zwar schon vor der Reform grundsätzlich möglich. Allerdings waren die Hürden für die Anwendung dieses Instruments so hoch gewesen, dass es nicht genutzt wurde. „Die Hürden, die die Gerichte dazu aufgebaut haben, die werden jetzt ein bisschen abgesenkt,“, so Rupprecht Podszun, Experte für Kartellrecht an der Universität Düsseldorf. „Insgesamt schützen wir den Wettbewerb, wir stärken den Wettbewerb“, betont Wirtschaftsminister Robert Habeck. Ziel sei es laut Habeck, damit am Ende die Verbraucher zu schützen.

Worin die Neuerungen im Einzelnen bestehen und warum die Wirtschaft die Reform kritisch sieht, können Sie hier nachlesen.

     

 

 

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