VW will bis zu 30.000 Stellen weltweit abbauen und damit 4,1 Mrd. € pro Jahr einsparen. In Deutschland sind rund 23.000 Arbeitsplätze betroffen. Die Reaktionen darauf reichen von Unverständnis bis zu blanker Wut. Es wird als ungerecht empfunden, dass Arbeitsplätze eingespart werden sollen, um einen Rekordverlust aufzufangen, der durch Fehlverhalten auf Vorstandsebene entstanden ist und diese Vorstände auch noch auskömmlich bezahlt wurden. Die Forderung, dass die VW-Vorstände ihren Bonus freiwillig zurückzahlen sollen, wird genauso wenig von Erfolg gekrönt sein wie die Appelle der Deutschen Bank an ehemalige Vorstände. Das hat die Reaktion von Josef Ackermann bestätigt, der seinen Bonus aus Rücksicht gegenüber vorherigen Bankvorständen nicht zurückzahlen will. Er wirft Minister Schäuble mangelnden Anstand vor, weil dieser sich öffentlich despektierlich über die Begründung Ackermanns geäußert hatte. Tatsächlich gilt der Grundsatz pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Sobald wir aufgrund moralischer Erwägungen von diesem Grundsatz des öffentlichen wie des privaten Rechts abweichen, können wir nicht mehr davon ausgehen, dass wir uns auf die Verbindlichkeit von Verträgen verlassen können.
Statt also mit Moral zu argumentieren, sollte das Aktienrecht reformiert und damit eine verbindliche vertragliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Boni im Falle von Fehlentscheidungen oder gar Fehlverhalten zurückgezahlt werden müssen. Alternativ könnte die Auszahlung von Boni in Form von Unternehmensaktien erfolgen, die mit einer Haltefrist von mindestens fünf Jahren nach Ausscheiden des Vorstands aus dem Unternehmen versehen sind. Mit einer solchen Regelung würde ein Vorstand sowohl nach außen als auch gegenüber Mitarbeiterschaft die Gewissheit auslösen, dass er abgesehen von der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Unternehmen auch aus ganz persönlichen Gründen unpopuläre Entscheidungen sorgfältig abgewogen hat: Sie können dem Vorstand schließlich selbst empfindlich auf die Füße fallen.