Die Bundesregierung hat Kritik an dem umstrittenen Pilotprojekt zu intelligenter Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz zurückgewiesen. Die Erhebung und Speicherung von Videodaten sei nach § 27 Bundespolizeigesetz zulässig, der Abgleich mit der eigens für den Test erstellten Datenbank aus Fotos von Freiwilligen erfolge aufgrund der Einverständniserklärungen der Testpersonen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
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