Am 24. September 2018 veranstalteten GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, das DICO – Deutsche Institut für Compliance e.V. und das Deutsche Aktieninstitut e.V. einen Event zum Thema „Immer schärfere Unternehmensbußen: Ein verfassungsrechtlicher Holzweg? Abwehr- und Konfliktpotenzial in der Corporate Compliance“ in den Räumen der ESV Akademie in Berlin unterstützt durch den Compliance Channel als Medienpartner. Hintergrund der Veranstaltung sind die Pläne der Großen Koalition und der EU, Unternehmensbußen weiter zu verschärfen. In der Paneldiskussion ging es um Themenkomplexe wie: Woher kommt der Drang zu Unternehmensbußen? Werden die mit der Verschärfung angestrebten Zwecke erreicht bzw. lassen sie sich auf diese Weise überhaupt erreichen? Was hat es mit dem Para-Strafrecht auf sich? Das Gesellschaftsrecht weist den Anteilseigner nicht nur keine Verantwortung zu, sondern schneidet Mitwirkungsbefugnisse ab. Dies wirft die Frage auf: Widerspricht die Rechtsordnung sich hier nicht selbst? Wie sind Unternehmensbußen verfassungsrechtlich einzustufen?

Antworten finden Sie in unserem Video zur “Podiumsdiskussion: Unternehmensbußen – ein verfassungsrechtlicher Holzweg?”

Moderation:

Dr. Kathrin J. Niewiarra (Geschäftsführerin, Compliance Channel) und RA Prof. Dr. Alexander Reuter (Partner, GÖRG Rechtsanwälte)

Teilnehmer:

– Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB, stv. Vorsitzender des BT-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

– Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Frankfurt, Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht sowie Richter am Oberlandesgericht

– OStA (HAL) a.D. Dr. Hans Richter, vormals Leiter der Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart

– Prof. Dr. Konrad Ost LL.M., Vizepräsident des Bundeskartellamtes

– RA Dr. Philipp Gehrmann, Partner, Krause & Kollegen