27-10-2022
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im September einen Entwurf zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts vorgelegt. Mit dem “Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz” soll die Gewinnabschöpfung erleichtert und die private Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) vor Gericht möglich werden. Insbesondere soll aber das Bundeskartellamt erweiterte Befugnisse erhalten. Dazu zählt auch die Möglichkeit, nach der Untersuchung eines Sektors unabhängig von etwaigen Kartellrechtsverstößen verbindliche Maßnahmen anzuordnen. Die ersten Anhörungen zum Entwurf sollen schon im Oktober stattfinden, sodass mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.
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