30-10-2020
Zu drohenden verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen durch die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Bis zum 17. Dezember 2021 hat die Bundesrepublik Deutschland Zeit, die europäische Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) in deutsches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie könnte Whistleblowern endlich den rechtlichen Schutz bieten, der ihnen in Deutschland aktuell fehlt. Allerdings strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine auf europarechtliche Sachverhalte beschränkte „1:1-Umsetzung“ an. In der Praxis würde das zu unionsrechtlich induzierten, verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen und damit den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen. Ein bloßer Verweis auf die Kompetenzordnung zwischen der EU und dem deutschen Gesetzgeber ändert hieran nichts, denn nationale Souveränität vermittelt kein Recht auf legislative Willkür.
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