Der Streit um die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die französischen Steuerbehörden steht vor einer neuen Runde. Die Schweizer Steuerverwaltung machte am Montag den Weg frei für eine Beschwerde der Bank gegen die Datenlieferung. Bislang konnte die UBS nicht gegen die Auslieferung der Daten klagen, weil sie vor Gericht nicht als Partei zugelassen war. Die UBS befürchtet, dass das Beispiel Schule macht, und auch andere Länder Daten anfordern.
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