02-12-2021
- Das Oberlandesgericht München hat festgestellt, dass bei den Maskendeals der Abgeordneten Georg Nüsslein und Alfred Sauter keine Bestechlichkeit vorliegt.
- Der Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Hartmut Bäumer, fordert nun im RND-Interview, den Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches zu ändern.
- Der sei bisher nur ein Placebo.
Herr Bäumer, die Maskendeals, bei denen Abgeordnete Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken kassiert haben, haben für große Aufregung gesorgt. Nun hat das Oberlandesgericht München geurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit sei beim Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und dem bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter nicht erfüllt. Können Sie das nachvollziehen?
Juristisch kann ich das nachvollziehen. Das Gericht hält den Maßstab, den der Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs für Bestechlichkeit setzt, für nicht erfüllt.
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