09-03-2018
Jeden Tag passieren in Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, Verstöße. Das können eher kleinere Verstöße sein, zum Beispiel im Zollrecht bei falschen Codierungen oder Anmeldungen. Es können aber auch Fehler entstehen, die rechtlich gesehen eine Straftat sind und sogar mit Gefängnisstrafen behaftet sind. Und das nicht nur rein theoretisch, sondern es kommt tatsächlich vor, dass Geschäftsführer angeklagt werden und sogar ins Gefängnis müssen, wenn auch in sehr seltenen Fällen. Der Aufbau einer Trade-Compliance-Organisation ist hier deshalb wichtig, weil in dem Moment, in dem ein Verstoß gegen Außenwirtschaftsvorschriften in einem Unternehmen passiert, die Behörden in der Regel im Sinne eines Organisationsverschuldens ermitteln, sprich gegen den oder die Geschäftsführer.
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