Urteil: Anwendbarkeit der DSGVO muss abgewartet werden
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe stellt fest, dass Datenschutzbehörden bei Verfügungen und Sanktionen auf die Anwendbarkeit der DSGVO warten müssen. Damit hat es zugleich das erste Urteil zur Datenschutz-Grundverordnung gefällt.
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