16-07-2021
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Kundenlisten, Innovationsideen und technisches Know-how ergreifen. Tun sie dies nicht, besteht kein gesetzlicher Schutz und sie können im schlimmsten Fall rechtlich nicht gegen Datendiebe und Betriebsspione vorgehen. Das Erfordernis der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ entstammt der EU-Know-how-Schutz-Richtlinie und ist eine EU-weite Anforderung. Dennoch ergibt sich aus den von der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS beauftragten Studie „Open Secrets? Guarding the vaue in the intangible economy“, das nur die Hälfte der befragten Unternehmen bisher überhaupt aktiv Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
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