13-11-2020
Das BMJV hat einen Entwurf für den präventiven Restrukturierungsrahmen vorgelegt, der bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.
Bereits im März 2019 hat das EU-Parlament die Richtlinie zum künftigen „Präventiven Restrukturierungsrahmen″ beschlossen (siehe hierzu unseren Blog-Beitrag). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen präventiven Restrukturierungsrahmen (auch „vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren″genannt) zu schaffen. Dieser soll Unternehmen die Möglichkeit geben, außerhalb des Insolvenzverfahrens Sanierungsmaßnahmen unter schützenden Bedingungen in einheitlicher Weise mit den Beteiligten abzustimmen und umzusetzen, ohne dass es zwingend der Herstellung eines Konsenses unter den Betroffenen bedarf oder einzelne Beteiligte das Vorhaben blockieren können.
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