21-03-2019
Kann das bisschen Arbeit Sünde sein? Für viele Berufstätige ist es völlig normal, im Feierabend noch berufliche E-Mails zu lesen oder der Vorgesetzten per Chat eine Info nachzureichen. Was da so nebenbei erledigt ist, verletzt aber schnell ebenso beiläufig geltendes Recht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt generell einen Acht-Stunden-Tag und dazwischen elf Stunden Ruhezeit vor.
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