25-04-2019
Lars und Meike Schlecker – Erben des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker – müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Dies entschied der Bundesgerichtshof und wies die Revision der beiden gegen ihre Urteile des Landgerichts Stuttgart zurück. Allerdings setzten die Richter in Karlsruhe die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind beide Nachkommen rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt (Az. 1 StR 259/18).
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