Tagebau- und Steinbruchbetreiber müssen weiterhin für Grundwasser zahlen, das sie abpumpen und ungenutzt wieder in die Flüsse leiten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Freitag in einem Streit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und mehreren Unternehmen (Urt. v. 09.09.2016).
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