05-08-2022
Die „EU-Whistleblower Richtlinie“ wurde im April 2018 vorgestellt und 2019 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verabschiedet. Eigentlich hätte es ein Hinweisgeberschutzgesetz längst geben müssen, doch die Regierung war im Verzug. Nunmehr hat das Bundeskabinett am 27. Juli 2022 den Regierungsentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Sina Fiedler, verantwortliche Partnerin für das Deloitte-Whistleblowersystem Halo, analysiert den Entwurf und gibt Hinweise für die Implementierung von Whistleblowersystemen sowie den Umgang mit Whistleblowermeldungen.
DB: Frau Fiedler, bitte geben Sie uns einen kurzen Überblick über den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes. Was steht drin?
Fiedler: Der Regierungsentwurf soll dem Schutz von Personen dienen, die im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von potenziellen Gesetzesverstößen erlangen und ihren Verdacht adressieren, also bei einer internen oder externen Stelle melden wollen. Solche Personen, sogenannte Whistleblower spielen eine wichtige Rolle bei der Entdeckung und Aufklärung von Pflichtverletzungen, Missständen und Gesetzesverstößen innerhalb von privaten und öffentlichen Organisationen.Um den Schutz solcher Personen zu gewährleisten und deren Benachteiligung zu vermeiden, verpflichtet das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen Beschäftigungsgeber dazu, geeignete Hinweisgebersysteme einzuführen und zu betreiben. Hinweisgebende Personen erhalten die Möglichkeit, ihren Verdacht in einem geschützten Umfeld zu melden, zum Sachverhalt zu kommunizieren und über sich daraus ergebende Maßnahmen informiert zu werden. Zudem werden Beschäftigungsgeber verpflichtet, Prozesse zur Bearbeitung der Hinweise zu implementieren und dies ausreichend zu dokumentieren. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, wird sanktioniert.