11-05-2023
Seit einer BAG-Entscheidung (Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) im Herbst 2022 steht fest: Das Urteil des EuGH (14.5.2019 – C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung ist bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten. Damit ist entschieden, dass die Aufzeichnung grundsätzlich zu erfolgen hat. Bei der Frage wie die Aufzeichnung konkret erfolgen soll, bestehen jedoch noch Unsicherheiten. Mit der Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes sollen diese Unsicherheiten geklärt werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst einen Referentenentwurf vorgelegt.
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