29-08-2019
Ein Startup online gründen, einen CEO-Wechsel von zuhause aus anmelden, eine Zweigniederlassung von unterwegs registrieren? Das könnte in Deutschland bald möglich sein. Bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, müssen Gründer und Notar eine Menge Papierkram bewältigen. Das soll jetzt anders werden. Im April 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein EU Company Law Package mit dem Ziel, die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Teil dieses Pakets war ein Rahmengesetz, das am 31. Juli 2019 in Kraft getreten ist.
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