09-06-2022
Im Streit darum, ob Online-Anbieter Informationen zu Herstellergarantien bereitstellen müssen, hat der EuGH nun ausgleichend geurteilt. Diese Informationsflicht bestehe nur dann, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran habe – etwa, wenn die Herstellergarantie als Werbe und Verkaufsargument eingesetzt wird.
Am 5. Mai 2022 hat der EuGH (C-179/21) über die Frage geurteilt, ob ein Online-Anbieter verpflichtet ist, den Verbraucher über das Bestehen einer gewerblichen Garantie des Herstellers zu informieren. Im konkreten Fall wollte ein Anbieter von Taschenmessern ein gerichtliches Verbot erwirken, damit ein Konkurrent künftig ein Produkt nicht mit Herstellergarantien bewirbt, ohne hierbei auf die gesetzlichen Regelungen zu Garantien hinzuweisen.