10-08-2023
Am 31.7.2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese sind von den betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zwingend zu beachten. Damit werden erstmals verbindliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingeführt.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen alle Unternehmen, die bereits jetzt zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach §289b HGB verpflichtet sind, die Berichtsanforderungen der CSRD umsetzen. Ab 2025 gilt dies auch für alle großen Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften nach §264a HGB sowie zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen. Ab 2026 sind bis auf Kleinstkapitalgesellschaften alle kapitalmarktorientierten Unternehmen betroffen.
Mit der CSRD werden viele Unternehmen in Deutschland erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die umfangreichen Berichterstattungsanforderungen werden mit den ESRS Standards konkretisiert. Mit ihnen soll gewährleistet werden, dass Investoren, Stakeholder und auch die Öffentlichkeit besser darüber informiert werden, wie sich die Tätigkeiten von Unternehmen auf Nachhaltigkeitsaspekte auswirken.
Die Verabschiedung des ESRS Set 1 stellt laut der EU-Kommission einen weiteren wichtigen Schritt bei der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft in der EU dar. “Die heute von uns verabschiedeten Standards sind ambitioniert und ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nachhaltigen Finanzagenda der EU.“ betont Mairead McGuiness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Die Standards würden es Unternehmen angemessen ermöglichen, ihre Bemühungen zur Erfüllung der Ziele des Greendeals zu zeigen, ohne sie übermäßig zu belasten. Dies ist besonders für den Zugang zur nachhaltigen Finanzierung von Relevanz.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. Den Delegierten Rechtsakt in deutscher Sprache finden Sie hier.