Der Kamerahersteller Nikon hat in der Schweiz den Wettbewerb durch unzulässige Gebietsabsprachen behindert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es stellt sich hinter die Wettbewerbskommission (Weko), die Nikon Schweiz 2011 mit 12,5 Mio. Fr. gebüsst hatte. Das Gericht reduziert die Busse aber um 0,5 Mio. Fr. Die Weko hatte Nikon vorgeworfen, ein vertikales Kartell betrieben zu haben.
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