20-05-2022
Die vollständige Integration der Präsenz-HV in die virtuelle HV geht zu Lasten der Rechtssicherheit und beseitigt teilweise die Vorteile der virtuellen HV.
Das Gute zuerst: Der am 27. April vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen (RegE) greift eine ganze Reihe von Anregungen der Fachdiskussion zum Referentenentwurf (RefE) auf. Er beseitigt damit terminologische Unschärfen sowie Unsicherheiten bzgl. des personellen und sachlichen Anwendungsbereichs einzelner Regelungen. Zudem erstreckt er das Freigabeverfahren auch auf die Satzungsänderung, welche die virtuelle Hauptversammlung (HV) ermöglicht; anderenfalls drohende jahrelange Hängepartien werden dadurch vermieden.
All dies ist zu begrüßen und bringt Licht ins regulatorische Dunkel. Leider überwiegt aber der Schatten. Die, wie der RegE selbst hervorhebt, “in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen” mit der virtuellen HV, die der RefE im Wesentlichen fortschreiben wollte, ignoriert der RegE, indem er die Präsenz-HV in die virtuelle HV zu zwängen versucht, ohne deren Besonderheiten zu berücksichtigen.