21-12-2022
Mit dem Jahreswechsel tritt das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im Allgemeinen werden Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern im Inland vom Anwendungsbereich des LkSG erfasst. Dieser Schwellenwert reduziert sich ab dem 1. Januar 2024 auf 1.000 Mitarbeiter.
Für die erfassten Unternehmen sieht das LkSG vielfältige Sorgfaltspflichten vor, wie die Durchführung einer Risikoanalyse, die Einrichtung eines Risikomanagements und die Umsetzung verschiedener Präventionsmaßnahmen. Doch welche Auswirkungen ergeben sich für Zulieferer, die den Schwellenwert für die Anwendbarkeit des LkSG (zunächst) nicht überschreiten?
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