20-07-2021
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht muss bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen. Eine Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode ist aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition praktisch ausgeschlossen. Angesichts der Komplexität der Materie ist zudem unsicher, ob der neu gewählte Bundestag rechtzeitig ein Umsetzungsgesetz erlassen wird. Viele Unternehmen bereiten sich daher derzeit auf eine Situation erheblicher Rechtsunsicherheit vor. Zusätzlich zeichnet sich eine Kontroverse mit der EU-Komission ab, wie die Richtlinie auszulegen ist.
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