24-01-2023
“Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!” – Das dürfte wohl die Meinung vieler Arbeitgeber sein, wenn es um die Kontrolle der Arbeitsleistung geht. Insbesondere in Produktionsbetrieben oder in Supermärkten entsteht regelmäßig Aufwand durch Materialschwund. Kurzfristig mag es sich hierbei um kleine Beträge handeln – auf längere Sicht können sich diese aber zu einem erheblichen Schaden aufsummieren.
Der Arbeitgeber hat dementsprechend ein schutzwürdiges Interesse zu überprüfen, ob sich die Mitarbeiter an ihre arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten halten. Die Möglichkeiten zur Kontrolle sind vielseitig und reichen von GPS-Kontrollen über die Handyortung bis hin zur E-Mail-Überwachung. Dass nicht alle möglichen Kontrollen auch erlaubt sind, dürfte klar sein. Schließlich ist die Kontrolle von Mitarbeitern immer auch ein Grundrechtseingriff. Der Arbeitgeber muss sich deshalb bei seinen Kontrollen an enge Grenzen halten, die durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung festgelegt werden.