11-06-2020
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht eher untergeordnete Rolle der kleinen Brauhäuser bei den verbotenen Preisabsprachen. Außerdem wollen die Richter den von der Pandemie hart getroffenen Brauereien bei der Geldbuße einen «Corona-Rabatt» einräumen.
Mehr als sechs Jahre nach Aufdeckung des Bierkartells in Deutschland können drei Kölsch-Brauereien auf eine deutliche Verringerung der damals vom Bundeskartellamt verhängten millionenschweren Geldbußen hoffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein «Corona-Rabatt» eine Rolle. Allerdings steht die Zustimmung der Prozessbeteiligten zu dem Vorstoß der Richter noch aus.
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