24-04-2020
Entwurf für „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht – Anforderung gesetzeskonformer interner Untersuchungen gestrichen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 22 April 2020 den lange erwarteten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt. Der Entwurf zeigt erstaunliche Unklarheiten in Bezug auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen drohende Sanktionen künftig mildern können, indem sie interne Untersuchungen durchführen und deren Ergebnis gegenüber den Behörden offenlegen. Insbesondere besteht erhebliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Frage, inwieweit Sanktionen trotz möglicher Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes oder des Arbeitsrechts bei internen Untersuchungen ausgeschlossen werden sollen.
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