05-02-2019
Ob beim Unternehmensjuristen-Kongress oder beim Strafverteidiger-Symposium: Die internen Untersuchungen stehen auf dem Programm, seit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 27. Juni 2018 entschieden hat, dass die Durchsuchung und Beschlagnahme von VW-Unterlagen in einem deutschen Büro der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day rechtmäßig war. Die Staatsanwaltschaft durfte die Ermittlungsergebnisse der Kanzlei beschlagnahmen und – seit dem Urteil aus Karlsruhe – auch auswerten.
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