18-05-2020
Am 27. März 2020 trat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft. Der Beitrag erläutert die Auswirkungen des Gesetzes auf das Insolvenzrecht. Eine der wesentlichen Regelungen des neuen Gesetzes ist die Aussetzung der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zunächst vom 1. März 2020 bis zum 30. September 2020.
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