11-11-2019
Für Familienunternehmen stellen sich gesonderte Rechtsprobleme wie Doppel- bzw. Aufsichtsmandate, die auch eine besondere Behandlung erfordern. In der Praxis gilt es, Interessensphären zu unterscheiden. Gesellschaftsstrukturen mitunter als deutlich entschärft herausstellen. Schließlich entfallen vergleichbare Kontrollaufgaben, wenn Gesellschaften mit dem Verwaltungsrat lediglich ein Organ vorhalten. Es ist insbesondere dieser Grundkonflikt, der als eigentliche Ursache dafür zu sehen ist, dass sich die Problematik zwar rechtstatsächlich, aber nicht rechtsdogmatisch sauber lösen lassen kann.
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