16-03-2022
Die Themen Geldwäsche und Finanzmarktkriminalität nehmen eine herausragende Stellung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein. Ein Mittel zu ihrer Bekämpfung soll die organisatorische und personelle Aufstockung des Bundesfinanzministerium sein. Aber auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) sollen gestärkt werden.
Der Geldwäschebekämpfung widmet der Koalitionsvertrag ein komplettes Kapitel. Abgestimmte Strategien zwischen Bund, Ländern und EU und auch eine Überprüfung der Zuständigkeiten schreiben sich die Ampelkoalitionäre auf die Fahnen. Dies geschieht offenbar nicht ganz unbeeindruckt von der aktuellen FATF- Deutschlandprüfung, deren mögliche Empfehlungen die neue Bundesregierung „wo nötig zügig in deutsches Recht umsetzen“ will.
Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten soll die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen werden. Die Geldwäsche-Meldungen aus dem Nicht-Finanzbereich, wie z. B. dem Immobiliensektor, will die neue Bundesregierung erleichtern und im Vollzug „deutlich erhöhen“. Um die illegale Finanzierung von Immobilien zu bekämpfen, soll der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld greifen.
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