09-07-2024
Seit dem 17.12.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Ziel des HinSchG ist es, Fehlverhalten aufzudecken und präventiv zu wirken. Bei internen Ermittlungen sind jedoch strenge Datenschutzbestimmungen einzuhalten, um Compliance-Verstöße zu vermeiden.
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