17-10-2019
Gesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen existieren bereits für die sog. regulierten Sektoren wie die Branchen Banken und Versicherungen und Wertpapierhandel. Auch nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete oder an US-Börsen gelistete Unternehmen müssen Whistleblowersysteme einrichten. Darüber hinaus empfehlen der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und der ICC-Verhaltenskodex die Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Eine allgemeine, für alle Unternehmen geltende gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung gibt es damit zwar noch nicht, jedoch hat sich dies durch die im April 2019 im EU-Parlament vereinbarte EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern geändert.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: dico-ev.de
Dort können Sie auch das Arbeitspapier – erstellt vom Arbeitskreis Mittelstand – herunterladen (kostenlos für Mitglieder des DICO – Deutsches Institut für Compliance e.V.).