21-02-2019
Die 13. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht (LG) Stuttgart hat einen früheren Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen beteiligt hat.
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