23-03-2022
Eine Welle von Kündigungsschreiben für Sammelanderkonten löste Unverständnis bei vielen betroffenen Anwälten aus. Auslöser ist eine neue Bewertung des Geldwäscherisikos durch die BaFin.
Hintergrund der Kündigungen von Sammelanderkonten vieler Rechtsanwälte sind die kürzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise, mit denen die Risikobewertung von Sammelkonten angepasst wurde. Bis Ende 2021 galt eine Privilegierung für Anwälte und Notare, nach der für diese Berufsgruppen vereinfachte Sorgfaltspflichten galten, weil das Geldwäsche-Risiko für sie als gering eingestuft wurde. Die BaFin hat diese Priviligierung nun gestrichen. In der Folge wollen einige Banken und Sparkassen keine Sammelanderkonten mehr anbieten.
Laut einer repräsentativen Umfrage, die von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Zeitraum vom 7. bis 13. Februar 2022 durchgeführt wurde, haben knapp 21 Prozent der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank erhalten. In über 72 Prozent aller Fälle wurde als Begründung das Geldwäschegesetz, in knapp 56 Prozent die Auslegungshinweise der BaFin als Kündigungsgrund genannt.