Wie im Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angekündigt hat die EU-Kommission am 5. Juli 2016 ihren Vorschlag zur Änderung der 4. Geldwäscherichtlinie vorgelegt – noch bevor die Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen ist. Die Mitgliedstaaten sollen künftig bestimmte Daten der Register wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen und unternehmensartige Trusts veröffentlichen.
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