13-02-2024
Die Registrierungspflicht zur Geldwäscheprävention hat sich für die meisten Güterhändler auf das Jahr 2027 verschoben. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Betroffen können auch Handwerksunternehmen sein, wenn sie zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind.
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