Nun sind sich alle Fraktionen im Bundestag einig. Das Lobbyregister soll noch diese Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Eine Expertenanhörung zu der hochkomplexen Materie im Geschäftsordnungsausschuss ist für den Herbst geplant. Die Stimmen im politischen Berlin sind allerdings facettenreich. Die große Koalition wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.
Das geplante Lobby-Transparenzgesetz soll der öffentlichen Kontrolle von politischen Entscheidungsprozessen dienen. Hierzu muss die Verpflichtung zur Offenlegung von Tätigkeiten der politischen Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen sowie Registrierungs- und Verhaltenspflichten für Lobbyisten geregelt werden. Das Lobbyregister soll erfassen, wer als Interessenvertreter und mit welchem Ziel tätig ist. Eingetragen werden sollen insbesondere alle Personen und Verbände, die gegen Bezahlung Einfluss auf die Arbeit des Bundestages oder der Bundesregierung nehmen. Informationen wie Höhe des Betrags und Auftraggeber sind hier ebenfalls zu erfassen. Dies betrifft auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Law Firms, soweit diese als Lobbyisten tätig sind. Bei Regelverstößen muss es Sanktionen geben. Das Gesetz soll von einem Lobbybeauftragten überwacht werden.
Es muss klar erkennbar und nachvollziehbar sein, wer an einer Gesetzgebung mitgewirkt hat und wer maßgeblich Einfluß genommen hat. Transparenz kann nur durch einen “legislativen Fußabdruck” gewährleistet werden: Jedem Gesetz soll eine Liste mit allen Interessenvertretern, die Einfluss auf die entsprechende Gesetzgebung genommen haben, beigefügt werden. Erfasst werden muss auch die Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung. Auch die Rolle der NGOs ist zu hinterfragen. Grundsätzlich soll transparent sein, wie sich NGOs finanzieren.
Ziel von Lobbyarbeit sind auch Abgeordnete, welche durch Beratertätigkeiten dem Ansehen der Politik Schaden zufügen können. Eine Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten ist bereits Praxis. Ein Ethikkodex für Abgeordnete fordert eine Verpflichtung zur Begrenzung der Nebentätigkeiten. Auch sollen Abgeordnete natürlich nicht auf der “payroll” ausländischer Regierungen stehen. Die Unabhängigkeit des Mandats muss im Vordergrund stehen. Verhindert werden soll, dass Abgeordnete der Wirtschaft als “Türöffner” zu Bundesministerien dienen.
Wichtig ist auch eine Karenzzeit. Amtlich erworbenes Wissen und amtlich erworbene Kontakte dürfen nicht “gewinnbringend” an den Meistbietenden “verkauft” werden. Viele prominente Wechsel von Politikern in die Privatwirtschaft stimmen bedenklich. Für Mitglieder der Bundesregierung gibt es bereits eine Karenzzeit.
Politik muss dem Allgemeinwohl dienen und darf nicht “Befehlsempfänger” der Wirtschaft sein. Selbst die Wirtschaftsverbände fordern im eigenen Interesse an Transparenz ein gesetzliches Lobbyregister. In einem guten Ordnungsrahmen gehört Interessenwahrnehmung wie selbstverständlich zur Politik und zum Meinungsaustausch. Intransparente Einflussnahme darf es aber in Zukunft nicht mehr geben.